| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Lackierarbeiten von Kraftfahrzeugen einschließlich der damit verbundenen Nebenarbeiten, sowie die Vermittlung von Reparaturen, Unfallinstandsetzungen, Karosseriearbeiten und Vermietung von Personenkraftwagen. 2. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beraten, sich an solchen Unternehmen - auch als Komplementärin - beteiligen oder sie übernehmen bzw. gründen. Sie darf Zweigniederlassungen, auch im Ausland, errichten. 3. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |