| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird, falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne Vorstandsmitglieder
allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen. |