| Gegenstand | Die Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 StBerG sowie § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
1.1. die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen,
1.2. die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten,
1.3. die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten,
1.4. treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung,
1.5. die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten,
1.6. die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes sind zu beachten,
1.7. die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
1.8. die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie
1.9. die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten,
1.10. die Finanz- sowie Lohnbuchhaltungen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG undd § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO sind ausgeschlossen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |