Der mit der DEAG Deutsche Entertainment AG mit Sitz in Berlin bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom
29.04.2005 ist gemäß
§ 307 AktG mit Ablauf des 31.12.2009 beendet.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, Rechtsgeschäfte zugleich im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Konzeption, Planung und Ausführung von Veranstaltungen, Kommunikation auf dem Gebiet der Musik und des Event Marketings einschließlich Vertrieb von Merchandising-Artikeln. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, die den vorstehenden beschriebenen oder einen ähnlichen Zweck verfolgen, sowie die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen.