| Gegenstand | Der Betrieb eigener Bügelanstalten für Herrenoberbekleidung, von Annahmestellen für zu reinigende Textilien, der Handel mit Herrenoberbekleidung und Accessoires, die Anmietung von Ladengeschäften für die Errichtung von Betriebsstätten mit allen Ausstattungsmerkmalen, die für den Betrieb von Bügelanstalten für Herrenoberbekleidung zur Vergabe an Franchise-Nehmer - in der Funktion als Franchisegeber - erforderlich sind und überhaupt die Tätigkeit als Franchisegeber für Geschäfte mit vorgenanntem Tätigkeitsfeld. |