Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Handel, Vermittlung und Speditionsleistungen, Export und Import jeder Art von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen für die keine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist;
- Markt-, Groß- und Einzelhandel mit inländischen und ausländischen Abnehmern und Lieferanten;
- Handelsmaklertätigkeit;
- Handel, Vermittlung, Beratung, Marketing auf dem Gebiet von Rohstoffen, Bartering;
- Vermittlung bei der Organisation, Projektierung, Investitionsplanung im Bauwesen ohne operatives Geschäft.