| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen,
echte Treuhandgeschäfte, d.h. Verwaltung fremden Vermögens im eigenen Namen sowie alle weiteren, nach dem Steuerberatungsgesetz zulässigen Tätigkeiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. von
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |