Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Herstellung, Produktion, Synchronisation, der Verleih und der Vertrieb von audiovisuellen Werken, der An- und Verkauf von Film- und Fernsehrechten sowie anderer audiovisueller Werke, sonstige Aktivitäten im Medienbereich.