Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Programmen jeder Art für die elektronische Datenverarbeitung sowie der Vertrieb von Geräten für die elektronische Datenverarbeitung.