Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Veranstaltung von Reisen, ferner die Werbung für sowie der Vertrieb und die Vermittlung von Reisen und Flugsitzen für einschließlich des jeweils damit im Zusammenhang stehenden Marketing.