| Gegenstand | Die Unternehmens- und Personalberatung, die Marktforschung, Facility- und Projektmanagement, das Marketing und der Vertrieb sowie die Softwareherstellung, insbesondere für die Telekommunikations- und Multimediabranche. Ausgenommen sind gemäß § 34 a) und c) GewO genehmigungsbedürftige Geschäfte und ferner die Erbringung von Handwerkerleistungen. |