| Gegenstand | Die für Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
a) Hilfeleistungen in Steuersachen und
b) Unternehmens- und Wirtschaftsberatung.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen. |