| Gegenstand | Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Beratung in Immobiliengeschäften sowie sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des § 34 c GewO liegen, insbesondere den Abschluss von Verträgen über Grundstücke und Betreuung von Bauvorhaben. Ferner: Die Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Grundstücken. |