Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung und Ausführung von Rohrleitungsbau, Leitungsbau, Straßen- und Wegebau, Erd- und Abrißarbeiten jeder Art.