| Gegenstand | Die Förderung des Umweltschutzes, der Bildung bzw. Kinder- und Jugendhilfe, und zwar durch selbsttätige Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kunst und Kultur, die aus dem Spannungsverhältnis von Mensch - Natur, Kunst und Kultur entstehen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
a) Förderung im Sinne des § 58 Nr. 2 AO und aktive Gestaltung von Jugendhilfe und des Umweltschutzes, z.B. durch die Planung und Durchführung der Anpflanzung von ca. 600.000 Bäumen mit allen Kindern und Jugendlichen in der Stadt Berlin zur Immobilisierung von Schwermetallen in kontaminierten Böden (ÖSP von 1991);
b) Förderung von Kunst und Kultur und aktive Gestaltung von Projekten mit Kindergärten, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen, u.a. durch Förderung der Entwicklung von Lern-, Unterrichts- und Informationsmaterial für Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit;
c) Beschaffung und Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit und des Umweltschutzes an andere geeignete steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 2 AO; z.B. der Berliner Forsten bzw. des Deutschen Kinderhilfswerkes. |