| Gegenstand | Die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, die Erstellung von Finanzplänen und Vermögensstrukturanalysen und sämtliche mit der Finanzplanung zusammenhängenden Geschäfte mit Ausnahme der Geschäfte des § 1 KWG; ferner der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung, die Vermittlung und die Verwertung von Immobilien, die Tätigkeit einer Anzeigenagentur sowie sämtliche damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme von Geschäften im Sinne von § 34 c Abs. 2 GewO. |