| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere allgemeine Beratung und Vertretung in Steuersachen, Bearbeitung aller Steuerangelegenheiten und Steuererklärungen, Hilfeleistung in Steuerstraf- und Steuerbußgeldsachen, Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen. |