Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von oder die Beteiligung an rechtlich selbständigen Unternehmen bzw. vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Beteiligungen hieran sowie der Erwerb, die Verwaltung und Nutzung von sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft kann Verwaltungs-, Finanzierungs- und Führungsfunktionen übernehmen. Ferner die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen aller Art, soweit dies keiner staatlichen Genehmigung bedarf.