Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Managementberatung für in- und ausländische Unternehmen und sonstige Organisationen.
Ferner:
- Internetdienstleistungen
- Verkauf und Vermietung von Gegenständen und immateriellen Gütern, z.B. Internet-Domainnamen, Internetpräsenzen, Büro- und Unternehmensbedarf -Telekommunikationsdienstleistungen, wobei keine handwerklichen Tätigkeiten ausgeführt werden
- Dienstleistungen für Unternehmen und private Haushalte, z.B. Erstellung von Webseiten, administrative Arbeiten
- das Betreiben von Internetportalen im eigenen Namen oder für Dritte
- das Betreiben von Datenbanksystemen als Branchendienst, Register, Branchensuchdienst, Arbeitsstellenbörsen als Plattform für Inserate - keine Vermittlung.