Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung anderer Unternehmen auf kaufmännischem Gebiet, in Fragen des Marketings und des Designs, ferner die Durchführung anderer Dienstleistungen. Desweiteren die Vornahme von Handelsgeschäften jeglicher Art. Des weiteren der Kauf, die Entwicklung und Sanierung sowie der Verkauf von Immobilien.