| Gegenstand | Der Abschluß von Verträgen (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß) über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen. Die Gesellschaft darf Anteilsscheine einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen
Investmentanteilen, sonstigen öffentlichen angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlichen angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln. |