Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Vermittlung und Veranstaltung von Reisen, insbesondere Kurreisen, die Führung der Geschäfte eines Reisebüros oder eines Reiseveranstalters sowie die Übernahme von Verwaltungen bzw. der Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) in anderen Unternehmen der Branche.