Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Glasbau, Gebäude-, Fenster- und Türenverglasung, Kunstverglasung, Glasmalen, -schleifen, -gravieren, Bilderverglasungen sowie alle anderen dem Glaserhandwerk zurechenbaren Tätigkeiten, der Handel mit Erzeugnissen der obengenannten Tätigkeiten.