Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften jeder Art einschließlich typisch und atypisch stillen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen. Ferner der Handel mit Waren aller Art, speziell mit medizinischen Hilfsmitteln (Orthesen) und Bedarfsartikeln. Schließlich auch die An- und Weitervermietung von Gewerberäumen.