| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG insbesondere
1. die Wahrnehmung fremder Interessen einschließlich der Beratung;
2. eine wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen;
die Gesellschaft wird sich vorzugsweise mit ihrer Tätigkeit auf den südöstlichen Raum von Berlin und deren Nahbereich in Brandenburg konzentrieren;
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |