Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
Vermitteln und Makeln von Versicherungen aller Art, Bausparverträgen, das Vermitteln von Hypotheken- und Refinanzierungsdarlehen sowie Investmentfondsanteilen; Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind ausgeschlossen.