Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieurleistungen zur Planung und Bauleitung bei der Errichtung von gebäudetechnischen Anlagen.