Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Überwachung und Steuerung von Bauvorhaben aller Art; Projektleitung in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht; Übernahme von Bauleitungstätigkeiten; Übernahme von Verwaltungs- und Beratungstätigkeiten für am Bau Beteiligte. Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeführt.