Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf
Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken, die Bebauung derselben sowie die Verwaltung, der Verkauf von auf den Grundstücken errichteten Eigentumswohnungen, die Vermittlung oder der Nachweis von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblicher Räume, Wohnräumen oder Darlehen, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte zu verwenden oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen.