Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
1. Bewirtschaftung, Einrichtung, Ausbau und Beteiligung an gastronomischen Betrieben jeder Art,
2. der Betrieb, die Verwaltung, die Errichtung und die Betreuung von Einzelhandelsgeschäften verschiedener Branchen.