Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, soweit diese ökologisch-ethisch ausgerichtet sind, ferner die Ausübung treuhänderischer Funktionen für solche Unternehmen; Bankgeschäfte im Sinne des § 1 KWG wie Kreditgeschäfte, Depotgeschäfte, Vermögensverwaltung oder Finanzdienstleistungsgeschäfte nach § 1a KWG sind ausgeschlossen.