| Gegenstand | Die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, soweit diese ökologisch-ethisch ausgerichtet sind, ferner die Ausübung treuhänderischer Funktionen für solche Unternehmen; Bankgeschäfte im Sinne des § 1 KWG wie Kreditgeschäfte, Depotgeschäfte, Vermögensverwaltung oder Finanzdienstleistungsgeschäfte nach § 1a KWG sind ausgeschlossen. |