| Gegenstand | Die Verwaltung, Betreuung und Entwicklung von Immobilien; die ökologische Mülltrennung ohne Abtransport und die Leistung von Hauswartdiensten ohne handwerkliche Tätigkeiten; die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Gas-Wasserinstallationen und des Zentralheizungs- und Lüftungsbaus einschließlich deren technischer Anlagen und Ausrüstungen sowie die Vermittlung weiterer Leistungen zur Instandhaltung und Sanierung von Immobilien, soweit sie zur Erfüllung der vorstehend in Ziffer 3 beschriebenen Leistungen zur Komplettierung benötigt, jedoch nicht selbst erbracht werden, Tätigkeiten gemäß § 34 c der Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. |