Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, die Vermögens- und Anlageberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.