| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie vertreten die Gesellschaft jeweils allein, soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. |