Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Produktion von Filmen aller Art, der Verleih und Vertrieb von Filmen aller Art sowie alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Filmproduktion entstehen.