| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.3 StBerG, insbesondere
a) Beratung auf allen Gebieten des Steuerrechts
b) Fertigung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
c) Hilfeleistung bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung
d) Betriebswirtschaftliche Beratung
e) Jede Form von Vermögensverwaltung.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |