Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Handel mit nichtgenehmigungspflichtigen Waren, insbesondere Hardware, Software, Kommunikationselektronik, Entwicklung von Software, Vertrieb und Gestaltung interaktiver Onlinepräsenzen, Vermittlung von Telefon- und Onlinezugängen.