| Gegenstand | Die Gesellschaft hat ausschließlich den Zweck gemäß § 6 Absatz 3 der Verordnung über die Errichtungs-Satzung der "Stiftung Stadtmuseum Berlin - Landesmuseum für Kultur und Geschichte Berlins" vom 13. Juni 1995 (GVBl. Berlin 1995, 353)
- unmittelbar das Stadtmuseum Berlin sowie
- mittelbar durch die Verbreitung von Publikationen auch Geschichts- und Kunstverständnis und damit insgesamt Kunst, Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu fördern.
Zur Erreichung dieses Zwecks dienen die gewerbliche Aus- und Verwertung von Sammlungsbeständen, Gebäuden und Veranstaltungen des Stadtmuseums.
Der zulässigen gewerblichen Aus- und Verwertung sollen insbesondere dienen:
- Entwicklung, Eigen- oder Fremdvertrieb von Waren, die mit dem Betrieb des Stadtmuseums oder einzelner seiner Teile in Zusammenhang stehen, d. h. die geeignet sind, Geschichts- und Kunstverständnis und damit insgesamt Kunst, Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu fördern;
- Verpachtung von Räumen oder Flächen für museumsgeneigte Verwendungen,
- Vergabe von Aufträgen zur Produktion von Gütern und Dienstleistungen,
- Betrieb bzw. Verpachtung von Museumsshops und anderen Museumsverkaufsstellen sowie von gastronomischen Einrichtungen in den Gebäuden des Stadtmuseums;
- Begründung und Schutz von Warenzeichen- und Gebrauchsmusterrechten;
- Vergabe von Herstellungslizenzen;
- weitere kommerzielle Tätigkeiten, die geeignet scheinen, die Aufgaben der Stiftung Stadtmuseum zu fördern. |