| Gegenstand | Jegliche Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, namentlich ist Gegenstand die Baubetreuung, Bauträgergeschäfte, Baugeneralunternehmung, Baugeneralübernehmung, die Vermittlung von Immobilien, von Finanz- und Kapitalanlagen und von Darlehen und allgemeine Verwaltungsaufgaben, soweit dies keiner besonderen Erlaubnis bedarf. |