Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von Hochbauarbeiten und Sanierung von Altbauten im Rahmen des Maurer-, Beton- und Stahlbetonbauhandwerks.