| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis an einzelne Geschäftsführer kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und anderen Unternehmen handelt, bei denen die Geschäftsführer gleichzeitig Geschäftsführer sind. |