| Gegenstand | Die Abgabe von Heilmitteln als Dienstleistung, insbesondere von physiotherapeutischen Rehabilitationsbehandlungen, durch Übernahme von Behandlungsaufträgen, die nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden Physiotherapeuten unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts und den Zulassungsvorschriften des SGB V ausgeführt werden, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen schafft, sowie die damit verbundenen Geschäfte tätigt. |