Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Planung, Errichtung, Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien jeder Art sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht betrieben.