| Gegenstand | Die betriebswirtschaftliche Beratung vorwiegend von Behörden und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand zur Projektentwicklung und Investitionsfinanzierung, Warenhandelsgeschäfte aller Art, insbesondere das Vermieten, auch in Form des Leasing, von beweglichen Wirtschaftsgütern, der Erwerb, die Bebauung, der Verkauf, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung (auch in Form des Leasing) von Grundstücken und Gebäuden vornehmlich an Behörden, soweit dafür keine Genehmigung gem. § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist. |