| Gegenstand | a) Die Entsorgung von Grundstücken und Gebäuden von Asbest und anderen Schad- und Schmutzstoffen aller Art, einschließlich Brandschadensanierung, wobei die Ausführung durch Sub- bzw. Nachunternehmer erfolgt und b) das handwerksähnliche Bautentrocknungsgewerbe, insbesondere die Trocknung von Gebäudeteilen nach Wasserschäden und die Lösung von Feuchtigkeitsproblemen technischer Art, gemäß Anlage B Nr. 2 der Handwerksordnung. |