| Gegenstand | a) Die Verwaltung eigenen Vermögens,
b) der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenem und fremdem Grundbesitz,
c) der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen in eigenem Namen und zu eigener Rechnung.
d) Der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung. Geschäfte, zu denen die Genehmigung gem. § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist, sind ausgeschlossen. |