| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Zur Abgabe von Willenserklärungen im Bereich der Rechte und Pflichten bzgl. des Vermögens der Gesellschaft ist der Vorstand der Gesellschaft unbeschränkt ermächtigt, unter dem Vorbehalt, daß bei Verfügung über ein Recht oder bei Übernahme von Verpflichtungen mit einem Betrag bis 500.000.000 (alte) Zloty (entspricht 50.000 neue Zloty) ein Vorstandsmitglied vertreten kann. |