Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Beteiligung einschließlich der Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Gesellschaften gleich in welcher Rechtsform im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.