Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Herstellung, die Produktion, die Verwertung und der Vertrieb von Filmwerken und vergleichbaren Medienprodukten jeder Art.