| Gegenstand | Die treuhänderische Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Häusern und Eigentumswohnungen und auch die Beteiligung an Gesellschaften, die gleiche Zwecke haben, in der Form einer Komplementärgesellschaft, wobei es sich nur um Tätigkeiten handelt, für die eine Erlaubnis nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist. |