Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die treuhänderische Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Häusern und Eigentumswohnungen und auch die Beteiligung an Gesellschaften, die gleiche Zwecke haben, in der Form einer Komplementärgesellschaft, wobei es sich nur um Tätigkeiten handelt, für die eine Erlaubnis nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist.